Für Arbeitnehmer

Die Fa. „AZV – Altmark Zeitarbeit Vogel GmbH & Co. KG“ (AZV) ist mit ihren Mitarbeitern vorwiegend im Raum Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern tätig. Fast alle Mitarbeiter sind unbefristet eingestellt, einige sind schon über Jahre bei uns beschäftigt. Seit 2005 haben wir auch einige Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte eingestellt. In unserer Branche müssen wir von unserem Personal ein hohes Maß an Mobilität verlangen. Unseren Mitarbeitern legen wir keine Steine in den Weg, wenn Sie von einem unserer Kunden übernommen werden. Etwa 20% unserer Mitarbeiter finden so einen neuen Arbeitgeber. Deshalb sind wir immer auf der Suche nach gutem Fachpersonal. Wir sind ebenfalls bestrebt Mitarbeiter, die bereits mit Erfolg für ein Unternehmen tätig waren, wieder für diese Firmen einzuplanen!

Unsere Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag, der zwischen der Tarifgemeinschaft des DGB und des Arbeitgeberverbandes BZA abgeschlossen wurde, entlohnt. Die Entlohnung erfolgt nicht nach erlernten Berufen, sondern richtet sich nach der Art der Tätigkeiten und den dafür notwendigen Qualifikationen in den Betrieben unserer Kunden. Die wesentlichen Bedingungen des Tarifvertrages sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Zu speziellen Fragen stehen Ihnen unsere Disponenten zur Verfügung. In unseren Büros liegen die Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung zur Einsicht aus.

Möchten Sie mehr Informationen? Anruf oder Mail genügt.

Zeitarbeit für Arbeitnehmer

Unsere Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel. Die klassische Erwerbsbiographie wird immer seltener und auch die Organisation der Arbeit hat sich stark verändert.

Früher wurde von der Schraube bis zur Verpackung alles im eigenen Betrieb mit eigenen Mitarbeitern hergestellt.
Heute geht der Trend zu wechselnden, auftragsorientierten Projektgruppen, von festen Belegschaften zu flexiblen Teams, die auftragsbezogen zusammenkommen und effektiv eingesetzt werden können. Innovative Firmen und Betriebe reagieren darauf, indem sie für ihre Kernkompetenz fest angestellte Mitarbeiter beschäftigen, welche hauptsächlich als Meister und Vorarbeiter tätig sind. Für die eigentliche Ausführung der Arbeiten wird je nach Auftragslage entsprechend qualifiziertes Zeitarbeitspersonal eingesetzt.

Zeitarbeit bedeutet nicht Teilzeitarbeit. Die meisten unserer Mitarbeiter sind auf Vollzeitbasis beschäftigt, wobei sich die wöchentliche Arbeitszeit immer nach der Arbeitszeit im Kundenbetrieb richtet. Vorwiegend sind bei uns Schlosser, Schweißer, Elektriker, Heizungsbauer, Maler und Bürokaufleute beschäftigt. Die Entlohnung erfolgt nach den jeweils gültigen Tarifverträgen des BAP, die Sie jederzeit auf der Internetseite des BAP ( www.personaldienstleister.de ) einsehen können. Selbstverständlich erfüllen wir in unserer Firma auch alle weiteren Bestimmungen des AÜG. Wir legen Ihnen auch keine Steine in den Weg, wenn sie von einem unserer Kunden übernommen werden. Etwa 20% unseres Personals finden so einen neuen Arbeitgeber.

Kennen Sie die 10 Wahrheiten über Zeitarbeit?

Zeitarbeit ist sozialversicherungspflichtig
Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch rund 90 Prozent. Noch eklatanter fallen die Unterschiede bei den Vollzeitstellen aus: In der Zeitarbeit sind es deutlich über 80 Prozent, auf dem Gesamtarbeitsmarkt aber nur rund 55 Prozent. Sogenannte Minijobs spielen dagegen in der Zeitarbeit mit gerade einmal 6 Prozent kaum eine Rolle, während es auf dem Gesamtarbeitsmarkt fast dreimal so viele sind.

Zeitarbeit ist unbefristet
Zeitarbeitnehmer erhalten einen Arbeitsvertrag, der ihnen sämtliche Rechte und Pflichten zusichert, die alle anderen Arbeitnehmer nach deutschem Arbeitsrecht auch haben. Eine Besonderheit der Branche: Etwa 80 Prozent aller Zeitarbeitnehmer haben unbefristete Verträge.

In der Zeitarbeit gibt es eine allgemeingültige Lohnuntergrenze
Seit 2011 ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer festgeschrieben. Über die Höhe verhandeln gemeinsam die Sozialpartner. Ab Januar 2014 beträgt die Lohnuntergrenze in der Branche 8,50 Euro (West) bzw. 7,86 Euro (Ost) und steigt bis Mitte 2016 im Westen auf 9,00 Euro und im Osten auf 8,50 Euro.

In der Zeitarbeit gelten DGB-Tarifverträge
Für fast 100 Prozent aller Zeitarbeitnehmer gilt ein Tarifvertrag. Dieser wird gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit ausgehandelt. In dem Tarifvertragswerk sind die Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer geregelt, also z. B. die Lohnhöhe, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche.

Equal Pay für Zeitarbeitnehmer
Zeitarbeitnehmer erhalten automatisch nach einer gewissen Einarbeitungszeit gestaffelte Zuschläge auf ihr Entgelt. Diese sogenannten Branchenzuschläge sind inzwischen in neun Wirtschaftszweigen eingeführt (verhandelt mit IG Metall, IG BCE, ver.di und EVG). So wurden Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern in den wesentlichen Einsatzbranchen geschlossen und die Zeitarbeitnehmer in Stufen an Equal Pay herangeführt.

Zeitarbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmer
Zeitarbeit ist rechtlich jeder anderen regulären Beschäftigungsform in Deutschland gleichgestellt. Das bedeutet, für Zeitarbeitnehmer gelten sämtliche Regelungen aus dem Arbeitsrecht, wie z. B. zum Kündigungsschutz, und sie erhalten einen Arbeitsvertrag mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.

Zeitarbeit hat ein eigenes Gesetz
Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt in Deutschland ein spezielles Gesetz für die Zeitarbeitsbranche. Es stellt vor allem den Schutz des Zeitarbeitnehmers sicher. So dürfen Stammmitarbeiter eines Unternehmens z. B. nicht entlassen und innerhalb von sechs Monaten in demselben Unternehmen als Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden. Dieser sogenannte Drehtüreffekt wird so vermieden.

Zeitarbeitsunternehmen werden staatlich kontrolliert
Um in Deutschland ein Zeitarbeitsunternehmen zu betreiben, ist eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zwingend nötig. Alle Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland werden außerdem von der Bundesagentur für Arbeit und den Zollverwaltungen kontrolliert. Bei Verstößen gegen rechtliche und tarifvertragliche Bestimmungen, wie z. B. die Lohnuntergrenze, drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro oder gar ein Entzug der Erlaubnis.

Die Zeitarbeitsbranche hat einen eigenen Ethikkodex
Die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche verpflichten ihre Mitglieder mit eigenen Regeln, zusätzlich zu ethisch korrektem Handeln. So stellen sie den fairen Umgang ihrer Mitglieder gegenüber ihren Mitarbeitern in den Vordergrund.

Europäisches Regelwerk für die Zeitarbeit
Auch auf europäischer Ebene gibt es ein Regelwerk für die Zeitarbeit: die EU-Zeitarbeitsrichtlinie. An deren Entwicklung waren u. a. die Gewerkschaften und der Eurociett beteiligt. Eurociett ist die Dachorganisation der europäischen Zeitarbeitsbranche. Als einziger Verband vertritt der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) Deutschland im Eurociett.

(Quelle: BAP, Die 10 Regeln der Zeitarbeit)

Arbeitsvermittlung

Arbeitsvermittlung ist nach der gesetzlichen Definition jede Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland seit dem 1. August 1994 auf der Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes sowie der damit verbundenen Arbeitsvermittlerverordnung erlaubt. Als privater Arbeitsvermittler unterstützen wir Arbeitssuchende die sich bei uns gemeldet haben bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Unsere Dienstleistungen sind im Normalfall für Arbeitssuchende kostenfrei.

Ablauf der Vermittlung (kostenfreie Leistungen) :

  • Kontaktgespräch mit dem Bewerber, Prüfung der Unterlagen
  • Ermittlung der Ziele des Bewerbers
  • Analysierung der Kenntnisse und Fähigkeiten, Aufnahme des Bewerbungsbogens
  • Eintrag in unsere Bewerberdatenbank
  • Betreuung während des Vermittlungsvorganges

Die kostenfreien Leistungen können Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen kostenpflichtige Leistungen an, durch die Sie Ihre Chancen am Arbeitsmarkt weiter erhöhen können.
Unser kostenpflichtiges Angebot richtet sich an Arbeitssuchende und Arbeitnehmer, die sich beruflich verändern möchten.

Kostenpflichtige Leistungen (Preise auf Anfrage) :

  • Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
  • Anpassung der von uns erstellten Bewerbungsunterlagen auf ein konkretes Angebot und Einreichung der Unterlagen beim Arbeitgeber
  • Bewerbungstraining, Einzel- oder Gruppentraining
  • Beratungsleistungen

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