Arbeitsvermittlung, für Arbeitnehmer
Arbeitsvermittlung ist nach der gesetzlichen Definition jede Tätigkeit, die darauf gerichtet
ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen.
Die Private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland seit dem 1. August 1994 auf der Grundlage des
Beschäftigungsförderungsgesetzes sowie der damit verbundenen Arbeitsvermittlerverordnung erlaubt.
Als privater Arbeitsvermittler unterstützen wir Arbeitssuchende die sich bei uns gemeldet haben
bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Unsere Dienstleistungen sind im Normalfall für
Arbeitssuchende kostenfrei, die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Vermittlungsgutscheine
der Bundesagentur für Arbeit.
- Kontaktgespräch mit dem Bewerber, Prüfung der Unterlagen
- Ermittlung der Ziele des Bewerbers
- Analysierung der Kenntnisse und Fähigkeiten, Aufnahme des Bewerbungsbogens
- Eintrag in unsere Bewerberdatenbank
- Vermittlung an interessierte Arbeitgeber
- Betreuung während des Vermittlungsvorganges
Die kostenfreien Leistungen können Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen kostenpflichtige Leistungen an, durch die Sie Ihre
Chancen am Arbeitsmarkt weiter erhöhen können.
Unser kostenpflichtiges Angebot richtet sich an Arbeitssuchende und Arbeitnehmer, die
sich beruflich verändern möchten.
- Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
- Anpassung der von uns erstellten Bewerbungsunterlagen auf ein konkretes Angebot und Einreichung der Unterlagen beim Arbeitgeber
- Bewerbungstraining, Einzel- oder Gruppentraining
- Beratungsleistungen
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Anruf oder Mail genügt :

