Tarifvertrag

Unsere Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag, der zwischen der Tarifgemeinschaft des DGB und des Arbeitgeberverbandes BZA abgeschlossen wurde, entlohnt.

Die Entlohnung erfolgt nicht nach erlernten Berufen, sondern richtet sich nach der Art der Tätigkeiten und den dafür notwendigen Qualifikationen in den Betrieben unserer Kunden.

Die wesentlichen Bedingungen des Tarifvertrages sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Zu speziellen Fragen stehen Ihnen unsere Disponenten zur Verfügung. In unseren Büros liegen die Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung zur Einsicht aus.

Unsere Firma ist Mitglied im

BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

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